VVN-BdA Kreisvereinigung Mannheim zum NPD-Urteil des Bundesverfassungsgerichtes
18. Januar 2017
Enttäuscht zeigen sich die Mitglieder der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes darüber, dass die NPD nicht verboten wurde, obwohl sie als verfassungsfeindlich eingestuft wird.
Die NPD darf sich ermutigt fühlen, ihre Hetze gegen Minderheiten und Zuwanderer, gegen politisch Andersdenkende und gewählte Politiker jetzt erst recht fortzusetzen und höchstwahrscheinlich noch weiter zu verstärken.
Deshalb muss die bisherige tatkräftige Unterstützung der NPD durch Verfassungsschutz und Steuergelder in Millionenhöhe schnellstens beendet werden.
Wir als Vereinigung von Naziopfern fordern sei Jahren das Verbot aller neofaschistischen Organisationen und Parteien. Ein NPD Verbot wäre ein erster Schritt gewesen.
Diese Chance hat der 2. Senat des Bundesverfassungsgerichtes vertan.
Für die Opfer des NS-Terrors während der Nazizeit und deren Angehörigen ist das Urteil ein weiterer Tiefschlag, weil die Gefahr des schleichenden Faschismus latent weiterbesteht.
Als VVN-Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten werden wir unsere antifaschistische Arbeit im Bündnis mit anderen Antifaschisten verstärkt fortsetzen und nicht ruhen, bis alle faschistischen Organisationen verboten werden, wie dies im Grundgesetz verlangt wird.
Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes-
Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten
Kreisvereinigung Mannheim