Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes - Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten e.V.
Kreisvereinigung Mannheim
Oberstaatsanwalt aus Stuttgart verschleppt über neun Jahre Anklage gegen ehemalige Angehörige einer SS-Division wegen des Massakers im italienischen Sant’ Anna.
Von Oberstaatsanwalt Häußler gibt es aber bis heute keine Anklage. Seine Prioritäten liegen woanders.
Am 12. August 1944 überfiel die 16. SS-Panzergrenadierdivision »Reichsführer SS« das norditalienische Dorf Sant’Anna di Stazzema. Mit unglaublicher Brutalität trieben die Faschisten die Bewohner des Dorfes zusammen und ermordeten 560 der Einwohner, die meisten von ihnen Frauen, Kinder und alte Leute. Auf in Viehställen zusammengetriebene Menschen wurde mit Maschinengewehren geschossen. Schwerverletzte wurden zusammen mit Toten aufgeschichtet und verbrannt. Einer der wenigen Überlebenden berichtet sogar davon, wie einer schwangeren Frau das ungeborene Kind aus dem Bauch geschnitten wurde. Andere Augenzeugen sahen, wie die SS-Männer nach dem Blutbad singend und musizierend aus dem Dorf abmarschiert seien.
Mörder unbehelligt
Oberstaatsanwalt aus Stuttgart verschleppt über neun Jahre Anklage gegen ehemalige Angehörige einer SS-Division wegen des Massakers im italienischen Sant’ Anna
Von David Schecher
Angehörige von Opfern und Überlebende des Massakers bei der Urteilsverkündung des Militärgerichts La Spezia 2005 Foto: dpa
Am 12. August 1944 überfiel die 16. SS-Panzergrenadierdivision »Reichsführer SS« das norditalienische Dorf Sant’Anna di Stazzema. Mit unglaublicher Brutalität trieben die Faschisten die Bewohner des Dorfes zusammen und ermordeten 560 der Einwohner, die meisten von ihnen Frauen, Kinder und alte Leute. Auf in Viehställen zusammengetriebene Menschen wurde mit Maschinengewehren geschossen. Schwerverletzte wurden zusammen mit Toten aufgeschichtet und verbrannt. Einer der wenigen Überlebenden berichtet sogar davon, wie einer schwangeren Frau das ungeborene Kind aus dem Bauch geschnitten wurde. Andere Augenzeugen sahen, wie die SS-Männer nach dem Blutbad singend und musizierend aus dem Dorf abmarschiert seien.
Von den rund 3000 Menschen, die im Sommer 1944 in der Toskana getötet wurden, fielen allein in der Gegend von Sant’Anna etwa 1300 verschiedenen Einheiten der 16. Panzergrenadierdivision »Reichsführer SS« zum Opfer.
Nach mehr als 60 Jahren, im Jahr 2005, wurden zehn der mutmaßlichen Täter des Massakers von Sant’Anna verurteilt, allerdings nicht in Deutschland, sondern von dem Militärgericht La Spezia in Italien.
2002 hat auch die Staatsanwaltschaft Stuttgart Ermittlungen gegen neun der zehn Verurteilten aufgenommen. Doch nach neun Jahren Ermittlungsarbeit sieht Oberstaatsanwalt Bernhard Häußler aus Stuttgart bis heute keinen Grund zur Anklage.
Dabei verweist er immer wieder auf die Unterschiede im deutschen und im italienischen Rechtssystem. Denn Voraussetzung, in Deutschland heute noch Anklage gegen faschistische Kriegsverbrecher zu erheben, ist der Straftatbestand Mord, da dieser nicht verjährt. Laut Häußler sei die Trennung von Mord und Totschlag in Italien leichter festzustellen. In Deutschland müsse jedem einzelnen Täter ein Mordmerkmal nachgewiesen werden. Dementsprechend müsse jedem Täter nachgewiesen werden, daß er aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam und mit gemeingefährlichen Mitteln gehandelt habe.
Dabei hat sich die Beweislage in den vergangenen Jahren verbessert, was insbesondere der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN-BdA), den Opferinitiativen in Italien, sowie der deutschen Anwältin der italienischen Opfer Gabriele Heinecke zu verdanken ist.
Ein ehemaliger SS-Mann hat mittlerweile zugegeben, auf eine Gruppe von über 20 Frauen und Kinder geschossen zu haben, »bis der Patronengurt leer war«. Das Militärgericht in Rom bestätigte das Urteil des Militärgerichtes La Spezia, nachdem fünf der mutmaßlichen Täter Revision eingelegt hatten. Zudem hat das Militärhistorische Institut in Freiburg nachgewiesen, daß die betreffende Division vom »Ungeist des NS-Rassismus« durchdrungen war, was ebenfalls auf niedere Beweggründe hinweist.
Auch die Hamburger Rechtsanwältin Heinecke, die den Opferverband von Sant’Anna als Nebenklägerin vertritt, sieht das Mordmerkmal des niedrigen Beweggrundes für gegeben. Zum Beispiel im Fall von Gerhard Sommer, der unbehelligt in Hamburg lebt: »Das Militärgericht hat festgestellt, daß er als Befehlshaber verantwortlich war. Es gab keinen Grund zu der Annahme, daß die alten Männer, die Frauen und Kinder, die auf dem Kirchplatz von Sant’Anna abgeschlachtet wurden, irgendetwas mit Partisanen zu tun hatten.«
2009 wurde in München der ehemalige Leutnant Josef Scheungraber wegen zehnfachen Mordes in einem ähnlichen Fall zu lebenslanger Haft verurteilt. Dabei ging es um dessen Beteiligung an einem Massaker im italienischen Falzano di Cortona. Das Münchner Schwurgericht sah in diesem Fall die niedrigen Beweggründe als erwiesen an. Das Urteil wurde später durch den Bundesgerichtshof bestätigt, der eine Revision Scheungrabers ablehnte.
Von Oberstaatsanwalt Häußler gibt es aber bis heute keine Anklage. Seine Prioritäten liegen woanders.
Im Februar teilte er der Presse mit, daß seine Behörde durch fast 1500 Anzeigen und Ermittlungsverfahren wegen der Proteste gegen das Bahnprojekt »Stuttgart 21« in Atem gehalten werde. Aus Gedächtnisprotokollen von »S21«-Gegnern geht hervor, daß der Oberstaatsanwalt bei Vernehmungen sogar persönlich anwesend war. Auf Häußlers Konto gingen übrigens auch die bundesweit bekanntgewordenen Prozesse gegen Antifaschisten, bei denen im Jahr 2006 durchgestrichene Hakenkreuze als verfassungswidrige Symbole ausgelegt wurden. »Wir wollen das Hakenkreuz - auch in entstellter Form - nicht in der Öffentlichkeit sehen«, argumentierte Häußler damals gegenüber Spiegel online. »Klar ist, daß die Träger solcher Symbole nichts mit Neonazis zu tun haben, doch wir verfolgen keine Meinungen, wir verfolgen Straftaten.«
VVN-BdA Mannheim